
Meta und die Ausweitung von Datenschutzrisiken: Eine Warnung
Meta plant eine neue Ära für seine KI-Anwendungen, die das Nutzerverhalten und persönliche Daten umfasst, um seine Sprachmodelle wie LLaMA weiter zu verbessern. Ab dem 27. Mai dürfen alle volljährigen Facebook- und Instagram-Nutzer in Europa nicht nur die zukünftigen, sondern auch die bereits gesammelten Daten nutzen. Dabei kann sich der Nutzer nicht einfach zurücklehnen und abwarten – aktive Maßnahmen sind gefragt.
Wer ist betroffen? Die Verantwortung der Fanpage-Betreiber
Die Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge aus Brandenburg warnt explizit Betreiber von Fanpages, dass sie sich selbst aktiv gegen die Datenverwendung wehren müssen. Es reicht nicht aus, sich nur um die eigenen Daten zu kümmern. Posts und Fotos, die auf Fanpages veröffentlicht werden, sind vom Opt-out nicht geschützt. Hier deutet sich eine klare Verantwortung der Betreiber an, die im Zweifelsfall für ihre Follower und deren Daten eintreten müssen.
Öffentliche Stellen und ihre Vorbildfunktion
In Brandenburg setzen sogar öffentliche Stellen Facebook-Fanpages für ihre Öffentlichkeitsarbeit ein. Hartge betont, dass diese Einrichtungen eine Vorbildfunktion haben müssen, um die Datenschutzrisiken für Bürger zu minimieren. Das heißt, sie müssen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die durch ihre Plattformen erhobenen Nutzerinformationen nicht für KI-Trainingszwecke verwendet werden.
Das Opt-out: Wie funktioniert es?
Wer sich gegen die Datenverwendung von Meta entscheiden möchte, muss aktiv Widerspruch einlegen. Dies bedeutet, dass die Nutzer es selbst in der Hand haben, ihren Datenschutz zu bewahren, statt zu warten, dass Meta sie schützt. Das Opt-out ist jedoch nur für die eigenen Profilinformationen gültig, nicht für Inhalte, die auf Fanpages geteilt werden. Hier ist eine klare Handlungsaufforderung an die Betreiber erforderlich.
Die Perspektive der Datenschützenden Vereine
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ihrerseits Meta verklagt, um ein Stop der KI-Nutzungspläne auf Instagram und Facebook zu fordern. Die Stiftung Noyb hat ebenfalls gefordert, dass Meta eine Unterlassungserklärung abgibt. Datensatzzugriffe, die für KI-Trainings verwendet werden, müssen durch die Nutzer aktiv genehmigt werden.
Was bedeutet das für die Gesellschaft und die Bürger?
Den Bürgern wird deutlicher denn je, dass gerade in Bezug auf soziale Medien und datenschutzrechtliche Belange eine Wachsamkeit nötig ist. Ihre individuellen Daten fließen in Modelle ein, die potenziell nicht mehr rückgängig zu machen sind. Daher wird es von entscheidender Bedeutung, die eigene Sichtweise über digitale Plattformen und die Nutzung persönlicher Daten zu überdenken und sich entsprechend zu informieren.
Kontrolle über persönliche Daten zurückgewinnen
Diese jüngsten Entwicklungen zeigen, wie wichtig es ist, in der digitalen Welt über den eigenen Datenschutz zu wachen. Das Bewusstsein darüber, dass persönliche Daten oft ohne unser Wissen in KI-Trainings fließen, ist entscheidend. In Anbetracht der von Meta angestrebten Nutzung der Daten sollte jeder Nutzer – egal ob privat oder geschäftlich – die Verantwortung für seine Informationen übernehmen.
Daher ist es unerlässlich, dass Sie sich über die aktuellen Datenschutzrichtlinien und das opt-out Verfahren informieren und aktiv daran teilnehmen. Ihr Handeln als Individualperson und Nutzer zählt.
Damit es effektiv gelingen kann, Kontrolle über eigenen Daten zurück zu gewinnen, bleiben Sie stets aktuell informiert - eintragen und Wissen erhalten.
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