Konzerngesellschaften unter NIS2: Eine neue Ära der Cybersicherheit
Die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union bringt bedeutende Veränderungen in der Cybersicherheit mit sich. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gegen Cyberangriffe zu erhöhen. In Deutschland wird die NIS2 durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) umgesetzt, das klare Pflichten für Risikomanagement, Meldeverfahren und Governance definiert.
Doch bei der Umsetzung stellen sich diverse Fragen, insbesondere für Konzernstrukturen, die oft komplexe organisatorische Unterschiede aufweisen. Welche Unternehmen innerhalb eines Konzerns sind NIS2-pflichtig, und wie können Pflichten gebündelt werden?! Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat hierzu wichtige Klarstellungen veröffentlicht.
Die Relevanz der NIS2 für Konzerngesellschaften
Die NIS2-Richtlinie bringt klare Vorgaben zu Risikomanagement und Sicherheitsmaßnahmen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Anforderungen erfüllen, insbesondere wenn sie in kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheit oder Lebensmittelverarbeitung tätig sind. Wer von NIS2 betroffen ist, hängt oft nicht nur von der Unternehmensgröße, sondern auch von der spezifischen Tätigkeit ab. Konzernstrukturen sind oft durch verschiedene rechtliche Einheiten geprägt, und es reicht nicht aus, Teil eines Konzerns zu sein, um den Anforderungen zu genügen.
Die Definition der NIS2-Pflicht
Einzelne Rechtseinheit entscheidend
Gemäß § 28 BSIG ist die Anwendbarkeit der NIS2-Pflichten an die einzelnen rechtlichen Einheiten gebunden. Nur wenn eine Gesellschaft die Voraussetzungen einer „wichtigen“ oder „besonders wichtigen Einrichtung“ erfüllt, sind die NIS2-Pflichten relevant. Diese Einstufung erfolgt in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und der Tätigkeit im betroffenen Sektor. Das bedeutet, dass auch Holdinggesellschaften nur dann NIS2-pflichtig sind, wenn sie eine entsprechende Tätigkeit ausüben.
Cybersicherheitsdienste und deren Bedeutung
Insbesondere konzerninterne IT-Dienstleister stehen im Fokus. Das BSI klärt, dass IT- und Security-Gesellschaften innerhalb eines Konzerns nicht automatisch unter die NIS2 fallen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre internen IT-Dienstleister auch den rechtlichen Anforderungen genügen, und dies erfordert oftmals eine individuelle Prüfung jeder Gesellschaft im Konzern.
Die weitreichenden Folgen der NIS2-Einführung
Die NIS2-Richtlinie führt nicht nur zu erhöhten Sicherheitsvorkehrungen, sondern auch zu konkreten finanziellen Verantwortlichkeiten. Die Einführung strengerer Strafen bei Nichteinhaltung erhöht sowohl das finanzielle als auch das reputative Risiko für Unternehmen. Vor allem die Verantwortung der Managementebene wird betont: Diese muss über die Cybersicherheit ihrer Unternehmen und ihrer Lieferketten wachen, um zukünftige Vorfälle zu verhindern.
Strategische Chancen durch NIS2
Für Unternehmen ist NIS2 mehr als nur eine regulatorische Herausforderung. Es besteht die Möglichkeit, die Compliance in einen Wettbewerbsvorteil umzuwandeln. Organisationen, die proaktiv auf Cyberrisiken reagieren und ihre Sicherheitsstrukturen verbessern, können Vertrauen und Stabilität gegenüber Kunden und Partnern gewinnen. Dies kann langfristig auch zu einem höheren Unternehmenswert führen und die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Fazit und nächste Schritte
Die NIS2-Richtlinie stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, bietet aber auch zahlreiche Chancen für strategische Investitionen in die Cybersicherheit. Es ist unerlässlich, dass Unternehmen sich intensiv mit den Anforderungen auseinandersetzen und ihre Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich anpassen. Die Einhaltung der NIS2-Vorgaben sollte nicht nur als rechtliche Verpflichtung, sondern als Schlüssel zur langfristigen Resilienz und Glaubwürdigkeit des Unternehmens betrachtet werden.
Möchten Sie mehr über die Auswirkungen von NIS2 auf Ihr Unternehmen erfahren? Es ist wichtig, dass Sie Ihre Cybersicherheitsstrategie überdenken und die notwendigen Schritte zur Anpassung einleiten. Zögern Sie nicht, sich über aktuelle Entwicklungen und bewährte Verfahren zu informieren.
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