
Neues evangelisches Datenschutzgesetz: Ein Wendepunkt für den Datenschutz
Am 1. Mai 2025 tritt ein wichtiges neues Datenschutzgesetz in der evangelischen Kirche Deutschlands in Kraft. Dieses Gesetz, die dritte Novelle des Kirchengesetzes über den Datenschutz (DSG-EKD), wird bedeutende Änderungen mit sich bringen, die sowohl für die kirchlichen Einrichtungen als auch für die Gläubigen von großer Relevanz sind.
Warum ist das DSG-EKD wichtig?
Der Datenschutz in religiösen Institutionen ist ein Thema, das viele betrifft, jedoch oft nicht die Aufmerksamkeit erhält, die es verdient. Das DSG-EKD soll dazu beitragen, die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Kirche zu regeln und diese näher an die allgemeinen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) der Europäischen Union anzugleichen. Dies ist besonders für eine Kirche von Bedeutung, die in einer Zeit steht, in der die Wahrung persönlicher Daten zu den grundlegenden Rechten jedes Individuums gehört.
Die wichtigsten Änderungen im neuen Gesetz
Eine der markantesten Änderungen ist der Wegfall der eigenständigen Rechtsgrundlage "kirchliches Interesse". Diese wird durch das berechtigte Interesse ersetzt, was eine klarere und einfachere Anwendung der Datenschutzprinzipien ermöglicht. Dies schafft höhere Transparenzpflichten: Datenschutzinformationen müssen nun bereits bei der Datenerhebung zur Verfügung gestellt werden, anstatt nur auf Nachfrage.
Erhöhte Transparenz für alle
Die neuen Regelungen verlangen von kirchlichen Verantwortlichen, dass sie von Beginn an über automatisierte Datenverarbeitungen und Modelle der gemeinsamen Verantwortung informieren. Andreas Becker, ein Datenschutzexperte, beschreibt dies als einen "wichtigsten Schritt in Richtung Erhöhung des Vertrauens zwischen den Kirchen und den Gläubigen".
Rechte der Betroffenen: Ein neuer Ansatz
Ein weiterer grundlegender Aspekt sind die verkürzten Fristen für die Umsetzung der Betroffenenrechte. Die Neuheit, dass die Fristen nicht verlängert werden können, stellt sicher, dass Anfragen zügig bearbeitet werden müssen. Neu ist auch das Recht auf Negativauskunft. Das bedeutet, dass die Betroffenen nun auch das Recht haben, zu erfahren, dass keine Daten über sie verarbeitet werden.
Einwilligung von Minderjährigen und deren Bedeutung
Künftig haben Minderjährige ab der Religionsmündigkeit im Alter von 14 Jahren die Möglichkeit, datenschutzrechtliche Einwilligungen eigenständig zu erteilen. Die Gesetzesänderung wird viele Eltern und kirchliche Einrichtungen anregen, über ihre Praktiken nachzudenken, um sicherzustellen, dass sie die Rechte der jungen Menschen respektieren und schützen.
Wichtig für kleine kirchliche Einrichtungen
Ein wesentlicher Vorteil des neuen Gesetzes ist die Entlastung kleinerer kirchlicher Einrichtungen durch erhöhte Schwellenwerte für die Bestellung von Datenschutzbeauftragten. Diese entfallen nun bis zu 20 Mitarbeitern, was die Handhabung von Datenschutzfragen erheblich vereinfacht und so ein besseres Risiko Management ermöglicht.
Gesellschaftliche Relevanz: Was das für uns bedeutet
In einer Zeit, in der die Digitale Transformation rasant voranschreitet, ist es entscheidend, dass auch kirchliche Einrichtungen angemessene Schutzmaßnahmen für persönliche Daten gewährleisten. Das DSG-EKD ist nicht nur ein rechtlicher Rahmen, sondern auch eine Möglichkeit, das Vertrauen der Gemeindemitglieder zu stärken und auf die sich verändernden Anforderungen an den Datenschutz einzugehen.
Um die Kontrolle über Ihre persönlichen Daten zurückzugewinnen, ist es entscheidend, stets informiert zu bleiben. Melden Sie sich an und erhalten Sie wertvolle Informationen darüber, wie Sie sicher und informiert in der digitalen Welt agieren können.
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