
Wichtige Neuerungen im Gesundheitswesen: C5-Typ2-Testat
Seit dem 1. Juli 2025 ist es im Gesundheitswesen zwingend erforderlich, ein C5-Typ2-Testat zu besitzen, wenn Cloud-Anwendungen zur Verarbeitung von Gesundheits- oder Sozialdaten genutzt werden. Die Notwendigkeit für diese Änderung entstand, weil das vorherige C5-Typ1-Testat nicht mehr ausreicht. Welche Gesundheitseinrichtungen betroffen sind und was dies für den Umgang mit sensiblen Daten bedeutet, erfahren Sie hier.
Rechtliche Anforderungen und Hintergrund
Der rechtliche Rahmen für das C5-Typ2-Testat findet sich in § 393 Abs. 4 Satz 2 des Sozialgesetzbuches (SGB) V. Es verpflichtet alle Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu den entsprechenden Schutzmaßnahmen, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Diese Gesetzesänderung betrifft nicht nur zahlreiche Leistungserbringer im Gesundheitswesen, sondern stellt auch Cloud-Anbieter sowie ihre Kunden vor strategische Herausforderungen.
Betroffene Einrichtungen im Detail
Die neuen Bestimmungen treffen eine Vielzahl von Einrichtungen. Dazu gehören unter anderem Vertragsärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, pharmazeutische Unternehmen sowie häusliche Pflegeeinrichtungen und Rettungsdienste. Diese Institutionen müssen sicherstellen, dass ihre Cloud-Dienste den Anforderungen des neuen Zertifikats entsprechen.
Das C5-Typ2-Testat: Was ändert sich?
Während das vorherige C5-Typ1-Testat lediglich eine Angemessenheitsprüfung verlangte, die die Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen bewertete, geht das Typ2-Testat einen Schritt weiter. Es verlangt einen Nachweis über die tatsächliche Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen über einen bestimmten Zeitraum. Das bedeutet, dass nicht nur die Einrichtung selbst, sondern auch die Prozesse fortlaufend evaluiert werden müssen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen aktiv und wirksam sind.
Die Bedeutung für Cloud-Anwendungen
Insbesondere Software-as-a-Service (SaaS)-Anwendungen sind von dieser Regelung betroffen. Solche Anwendungen ermöglichen es Einrichtungen, vollständige Softwarelösungen über das Internet zu nutzen, ohne dass lokale Installationen notwendig sind. Beispiele sind Online-Terminvergabesysteme oder Dokumentationsplattformen, die sensible Daten bearbeiten und daher höchste Sicherheitsstandards einhalten müssen.
Zukünftige Herausforderungen und Anpassungen
Die Umstellung auf das C5-Typ2-Testat stellt viele Einrichtungen vor neue operative Herausforderungen. Ihnen wird empfohlen, bestehende Dienstleisterverhältnisse zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Insbesondere Cloud-Anbieter müssen ihre Sicherheitsprozeduren und -dienstleistungen überarbeiten, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Kontinuierliche Weiterbildung im Datenschutz
Die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz im Gesundheitswesen entwickeln sich ständig weiter. Für Einrichtungen ist es unerlässlich, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und sich regelmäßig über Anpassungen und Vorschriften zu informieren. Durch kontinuierliche Weiterbildung können sie den rechtlichen Anforderungen gerecht werden und das Vertrauen ihrer Patienten stärken.
Fazit: Verantwortungsvoller Umgang mit personenbezogenen Daten
Das C5-Typ2-Testat ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance für alle Institutionen im Gesundheitswesen, ihre Sicherheitsstandards zu erhöhen und das Vertrauen der Nutzer zu stärken. Indem sie angemessene Maßnahmen zur Datenverarbeitung ergreifen, können sie die Kontrolle über die sensiblen Daten ihrer Klienten zurückgewinnen.
Damit es effektiv gelingen kann, Kontrolle über eigene Daten zurückzugewinnen, bleiben Sie stets aktuell informiert - eintragen und Wissen erhalten.
Write A Comment