BGH Berlin verbietet irreführende Werbung bei ImmobilienScout24
Das Landgericht (LG) Berlin hat in einer wegweisenden Entscheidung am 19. Juni 2025 ImmobilienScout24 die Werbung für den kostenpflichtigen „SCHUFA-BonitätsCheck“ verboten. Das Gericht folgte damit der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der das Gericht ansprach, weil die Werbung den Eindruck erweckte, Mietinteressenten müssten bereits zur Wohnungsbesichtigung eine Bonitätsauskunft vorlegen.
Die Verwirrung um den BonitätsCheck
ImmobilienScout24 hatte den „SCHUFA-BonitätsCheck“ für 29,95 Euro angeboten und damit suggeriert, dass ein solcher Nachweis für das Sichern einer Wohnung unerlässlich sei. Der vzbv argumentierte, dass dies eine unzulässige Beeinflussung der Verbraucherentscheidungen darstelle. Immer mehr Vermieter verlangen solche Bonitätsprüfungen, was den Druck auf Wohnungssuchende erhöht.
Verstoß gegen das Datenschutzrecht
Zusätzlich zu den Werbepraktiken stellte das Gericht fest, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die „Selbstauskunft“ von Nutzern nicht rechtmäßig war. Nutzer wurden aufgefordert, hochsensibler Daten, wie ihr Einkommen und Lebensumstände, bereitzustellen, ohne dass eine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung dieser Informationen gegeben war.
Irreführende Geschäftspraktiken und ihre Folgen
Nach Auffassung des LG Berlin handelte es sich bei der Werbung um eine irreführende geschäftliche Handlung gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Vermieter dürfen eine Bonitätsauskunft erst anfordern, wenn die Entscheidung über den Vertragsabschluss konkret bevorsteht.
Wirksame aktuelle Gesetze und Tipps für Verbraucher
Der vzbv weist auf wichtige Verbraucherrechte hin. Nutzer sollten sich an folgende Tipps halten, um nicht in die Irre geführt zu werden:
- Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Das Haben von Rechten bei Bonitätsprüfungen ist wichtig. Erkundigen Sie sich nach den relevanten Gesetzen in Ihrer Region.
- Seien Sie vorsichtig mit persönlichen Daten: Teilen Sie nur notwendige Informationen und denken Sie daran, dass keine Firma zur Weitergabe von hochsensiblen Daten in der frühen Phase des Mietprozesses berechtigt ist.
- Fragen Sie proaktiv nach: Wenn Ihnen eine Bonitätsprüfung auferlegt wird, fragen Sie Ihren Vermieter oder die Plattform nach den genauen Gründen und den rechtlichen Grundlagen.
Ein Ausblick auf mögliche Ermittlungen
Die Entscheidung des LG Berlin ist noch nicht rechtskräftig, da ImmobilienScout24 Berufung eingelegt hat. Beobachter der Branche warten gespannt auf die Entscheidung des Kammergerichts Berlin, die möglicherweise Einfluss auf künftige Marketingpraktiken innerhalb des Online-Immobilienmarktes haben könnte.
Fazit und Aufruf zu informierten Entscheidungen
Die Entscheidung des LG Berlin ist ein wichtiger Schritt in Richtung verbesserter Verbraucherrechte innerhalb des digitalen Raums. Verbraucher werden ermutigt, ihre Rechte zu kennen und zu schützen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Entwicklungen in der Rechtsprechung zu verfolgen und treffen Sie informierte Entscheidungen bei der Wohnungssuche.
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