
Das Zusammenspiel von DMA und DSGVO: Ein neuer Weg zur Klarheit
Am 9. Oktober 2025 veröffentlichten der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und die Europäische Kommission gemeinsame Leitlinien, die das Zusammenspiel zwischen dem Digital Markets Act (DMA) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) thematisieren. Diese Leitlinien wurden eingeführt, um komplizierte Überschneidungen zwischen diesen beiden wichtigen Regelwerken aufzulösen und die rechtliche Unsicherheit für Unternehmen sowie Nutzer zu verringern.
Hintergrund: Zwei Gesetze für eine digitale Zukunft
Das Ziel der DSGVO und des DMA ist der Schutz von Individuen in der digitalen Welt – jedoch verfolgen sie unterschiedliche Ansätze. Die DSGVO konzentriert sich auf den Schutz personenbezogener Daten und die Privatsphäre, während der DMA darauf abzielt, fairen Wettbewerb sicherzustellen und monopolartige Praktiken großer Plattformen zu regulieren. Das Zusammenwirken dieser Regelungen ist besonders relevant, da viele Verpflichtungen des DMA, wie Datenportabilität und ausdrückliche Zustimmung bei der Datennutzung, unmittelbare Auswirkungen auf den Datenschutz haben.
Die Leitlinien im Detail
In den neuen Leitlinien wird konkret erklärt, wie Gatekeeper (also definierte große Plattformen) die Anforderungen des DMA datenschutzkonform umsetzen können. Beispielsweise müssen sie die Einwilligungsanforderungen sowohl nach DMA als auch nach DSGVO beachten, wenn es um die Nutzung personenbezogener Daten über verschiedene Dienste hinweg geht. Darüber hinaus werden Fragen der Interoperabilität und der Datenübertragbarkeit behandelt, die eine zentrale Rolle für Benutzer und Unternehmen spielen.
Öffentliche Konsultation bis zum 4. Dezember 2025
Mit der Billigung der Leitlinien startet auch ein Konsultationsverfahren, in dem Unternehmen, Verbände und andere Stakeholder bis zum 4. Dezember 2025 Vorschläge zur Verbesserung der Leitlinien einreichen können. Dies ist eine wertvolle Gelegenheit, die Meinungen und Bedenken der Industrie zu berücksichtigen und die Auswirkungen beider Regelwerke auf die digitale Wirtschaft weiter zu präzisieren.
Folgen für Unternehmen und Verbraucher
Die neuen Leitlinien bieten Unternehmen eine klare Orientierung, wie sie die Vorschriften der DSGVO und des DMA parallel umsetzen können. Einmal mehr wird deutlich, dass sie nicht nur rechtlich verpflichtet sind, sondern auch proaktive Schritte unternehmen müssen, um Vertrauen bei ihren Nutzern aufzubauen. Die Leitlinien helfen, rechtliche Risiken zu minimieren und den Nutzern ein verantwortungsvolles Management ihrer Daten zu ermöglichen.
Die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen EDSA und Europäischen Kommission
Die enge Zusammenarbeit zwischen dem EDSA und der Europäischen Kommission wurde als entscheidend in der Entwicklung dieser Leitlinien hervorgehoben. Anus Talus, der Vorsitzende des EDSA, betonte, dass diese Einigung einen positiven Schritt zur Vereinheitlichung der Vorschriften darstellt, was Unternehmen nicht nur Zeit und Ressourcen spart, sondern auch mehr Rechtssicherheit schafft.
Wie sich Unternehmen auf den Wandel vorbereiten können
Unternehmen sollten jetzt konkrete Maßnahmen ergreifen, um ihre Systeme und Prozesse zu aktualisieren, damit sie sowohl den Anforderungen des DMA als auch der DSGVO entsprechen. Es ist empfehlenswert, moderne Consent Management Plattformen zu implementieren, die die Verwaltung von Einwilligungen und personenbezogenen Daten vereinfachen. Ein geradliniger Ansatz zur Implementierung dieser Vorschriften kann nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern führt auch zu einem höheren Nutzervertrauen und damit zu einem besseren geschäftlichen Erfolg.
Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung
Die Einführung gemeinsamer Leitlinien zwischen DMA und DSGVO ist ein bedeutender Fortschritt in der Regulierung des digitalen Marktes in Europa. Unternehmen und Verbraucher sollten diese Entwicklungen genau beobachten und sich proaktiv auf die bevorstehenden Veränderungen einstellen, um aus den neuen Anforderungen Nutzen zu ziehen und sicherzustellen, dass sowohl Datenschutz als auch faire Wettbewerbsbedingungen in der digitalen Wirtschaft gewahrt bleiben.
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